Gürtelrose Impfung (Herpes zoster)

Die Herpes zoster Impfung schützt gegen die Gürtelrose, welche vorwiegend bei Personen über 65 Jahre auftritt.

Herpes zoster ist eine wiederauflebende, sich zunächst über Tröpfchen-Übertragung verbreitende Infektionskrankheit. Die meisten kennen sie als die gefürchteten roten Punkte im Gesicht ihrer Spielkameraden im Kindergarten, die auch «Wilde Blattern oder «Spitze Blattern» genannt werden. Was als hochansteckende Windpocken beginnt, versteckt sich dann ein Leben lang in den Nervenknoten der Wirbelsäule. Dort ruht das Virus und kommt erst später, meistens bei intensiver Sonneneinstrahlung, in einer belastenden Lebensphase oder altersbedingt wieder zurück. In den Sommermonaten sind die Gürtelrose Fälle deshalb öfters.

Ab 50 Jahren geht ein erneuter Ausbruch vermehrt mit einer Schwächung des Immunsystems, zum Beispiel wegen einer langanhaltenden Vorerkrankung, einher. Das wieder erwachte Virus zeigt sich dann in Form einer Gürtelrose, eines rosenähnlichen schmerzhaften Bläschen-Kranzes um die Gebiete der zentral verlaufenden Nervenbahnen. Optisch äussert sich ein Ausbruch meistens im Gesicht und an den Seiten um den unteren Rücken herum an der Hautoberfläche. Weitere Symptome sind leichtes Fieber, Ermüdungszustände und ein starker Juckreiz.

Bei ausbleibender Impfung entsteht vorwiegend im Alter ab 65 Jahren (bis zu 20'000 Konsultationen im Jahr schweizweit) eine Gürtelrose. Herpesbedingte Schmerzen können dann über mehrere Monate bis Jahre bestehen (Post-Zoster-Neuralgie). Bleibt die Gürtelrose im Bereich der Augen unbehandelt, kann es zur Erblindung kommen.

Wann empfiehlt sich eine Nachholimpfung gegen Herpes zoster?
Die Nachholimpfung (1 bzw. 2 Dosen) gegen Windpocken wird vom Bundesamt für Gesundheit in der Schweiz allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Alter von 13 Monaten bis 39 empfohlen, welche bislang noch nicht an Varizellen erkrankt sind und die noch nicht insgesamt zwei Impfdosen erhalten haben.

Für die Nachholimpfung müssen Sie sich bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin melden. In den Apotheken kann nur die Auffrischimpfung gemacht werden.

Wann empfiehlt sich eine Auffrischimpfung (Booster) gegen einen Herpes zoster ausbruch?

  • Für gesunde Personen ist die Impfung in der Schweiz ab 65 Jahren empfohlen. Diese Impfung ist neu in den Apotheken zugelassen. Möglich ist dies bereits in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Basel Land, Basel Stadt, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, Uri, Zug und Zürich. Für die Folgeimpfung sind zusätzlich die Rotpunkt Apotheken in den Kantonen, Graubünden, Jura, Luzern, Nidwalden und Thurgau zugelassen.
  • Im Falle einer Immundefizienz bei Personen ab 50 Jahren, respektive bei schweren Fällen von Immundefizienz ab 18 Jahren muss die Impfung durch eine Ärztin, einen Arzt erfolgen.

Impfschema: Seit Herbst 2022 empfiehlt das BAG zwei Impfdosen Shingrix®-Impfstoff im Abstand von mindestens 2 Monaten. Die Kosten für die Impfung werden von der Grundversicherung übernommen aufgrund der Aufnahme des Impfstoffs in die Spezialitätenliste.

Bitte informieren Sie sich vorgängig bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie die Quittung einsenden dürfen oder ob Sie ein Rezept für das Impfen in der Apotheke benötigen.

Richtlinien und Empfehlungen zu Impfungen und Prophylaxe (BAG)

Welche Nebenwirkungen können bei der Herpes zoster Impfung auftreten?
Wie alle Impfstoffe kann auch Gürtelrose Impfstoff Shingrix® Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.

Die häufigsten unerwünschten Wirkungen sind Schmerzen, Rötung oder Schwellung an der Injektionsstelle, Müdigkeit, Schüttelfrost und Fieber.

In seltenen Fällen kann die Verabreichung des Impfstoffes zu einer anaphylaktische Reaktion (akute allergische Reaktion) führen. Bei dieser Reaktion kann aber mit medizinischen Massnahmen geholfen werrden.

Quelle: Shingrix Impfstoff (Swissmedic)


Anmeldung & Kosten

Ihr Zeitaufwand: ca. 15 Minuten
Kosten Impfservice: CHF 20.00, darin enthalten sind Dokumentation, Verabreichung und Eintrag in den Impfausweis
Kosten Impfstoff: (Impfstoff Shingrix) Fr. 166.20

Anmeldung:

Für die Gürtelrose Impfung benötigen Sie eine Anmeldung. Bitte machen Sie vor Ort einen Termin aus. 

Beim Buchen des Termins muss der Impfstoff bezahlt werden. Es handelt sich um einen nicht retournierbaren Artikel.


Zertifizierte Impfapotheke

Die Olympia Apotheke ist eine offizielle Impfapotheke. Unsere Apotheke wurde von den kantonalen Gesundheitsbehörden überprüft und wir erfüllen sämtliche Anforderungen, damit eine sichere und einfache Impfung durchgeführt werden kann. Für die Impfung besteht ein klarer, vorgegebener Ablauf und sämtliche Schritte werden dokumentiert. Damit können wir Ihre Sicherheit garantieren und halten die Sicherheitsstandards ein.

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